Zahnarzt-Lebenslauf: Tätigkeitsschwerpunkte korrekt angeben
Nur Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, Oralchirurgie und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie dürfen den Titel "Fachzahnarzt" führen. Alle anderen sprechen von "Tätigkeitsschwerpunkten". Zertifizierungen von DGI, DGZI oder DGÄZ belegen Ihre Expertise offiziell und sollten im Zertifikate-Abschnitt aufgeführt werden.